Sicherlich kann er das aber nicht für private zwecke. er darf ausschließlich mit den Datensammlung aus beruflichen gründen darauf nach greifen des weiteren selbige bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit alle zwei Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide Anstalten machen lieber den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden https://tituswejou.laowaiblog.com/27812141/the-definitive-guide-to-behördlicher-datenschutzbeauftragter